Kostenübernahme der Impfungen

In der Regel brauchen Sie für Impfungen nichts zu bezahlen. Ausnahmen sind unter anderem die Reise−Impfungen und Impfungen „auf eigenen Wunsch“. Gezahlt werden i.d.R. alle von STIKO empfohlenen Impfungen. Im Erwachsenenalter bezahlen die Kassen in der Regel alle notwendigen Auffrisch− oder Ergänzungsimpfungen. Das sind im Wesentlichen die Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus und Pertussis, sowie noch ausstehende Polio−Impfungen. Für alle über 60−Jährigen übernehmen die Kassen die Kosten der Influenza− (Virusgrippe−) und der Pneumokokken−Impfung.
Wenn Sie oder Ihr Kind an einer Krankheit leiden, die für bestimmte Infektionen besonders anfällig macht, wie z. B. Diabetes oder Asthma, dann zahlen die Kassen ebenfalls die notwendigen Schutzimpfungen (so genannte Indikationsimpfungen).In einigen Berufen sind die Arbeitnehmer erhöhten Infektionsrisiken ausgesetzt. Dazu gehören etwa Pflegekräfte oder Ärzte. In diesen Fällen müssen die Impfungen vom Arbeitgeber bezahlt werden. Dies gilt auch im Falle einer vom Arbeitgeber veranlassten Dienstreise. Manchmal bieten auch die Gesundheitsämter unentgeltlich Impfungen an. Im Genauen:
Impfung gegen: Diphtherie,Frühsommer-Meniskus-Enzephalitis (FSME), Grippe (Influenza), Haemophilus influenzae Typ b (Hib), Hepatitis A, Hepatitis B, Humane Papilloma Viren (HPV), Keuchhusten (Pertussis), Kinderlähmung (Poliomyelitis), Masern, Meningokokken, Mumps,  Lungenentzündung (Pneumokokken), Röteln, Tetanus (Wundstarrkrampf) und Windpocken (Varizellen) .

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