Eine Impfpflicht besteht in Deutschland nicht.
Der Impfkalender der ständigen Impfkommission (STIKO) gibt einen Überblick über die in Deutschland empfohlenen Impfungen. Er sieht wiederholte Impfungen ab dem Säuglingsalter vor: beginnend mit dem 3. Lebensmonat (9. Lebenswoche) bis zum 18. Lebensjahr sollen Kinder gegen verschiedene Krankheitserreger geimpft werden.
Die betreuenden Ärzte müssen über mögliche Vor- und Nachteile der Impfung aufklären.
Da eine Impfung juristisch gesehen eine Körperverletzung darstellt, ist die Einwilligung der Eltern erfordelich. Die Aufklärung des Behandelten oder der Eltern ist die Grundlage dieser Einwilligung. Die Verantwortung der Eltern bezieht sich dabei in erster Linie darauf, ihr Kind vor schweren Krankheiten zu schützen, in zweiter jedoch auch auf die Gesellschaft. Seuchenartige Ausbrüche von Infektionskrankheiten können nur dann wirkungsvoll verhindert werden, wenn ein möglichst hoher Prozentsatz der Bevölkerung geimpft ist. Um dieses Ziel zu erreichen, sind je nach Krankheit und Wirksamkeit des Impfstoffs Durchimpfungsraten von etwa 90% erforderlich.
Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission sind in Deutschland Grundlage für die Festlegung der „öffentlich empfohlenen Impfungen“. Diese werden durch die Gesundheitsbehörden der Bundesländer festgelegt. Falls durch eine öffentlich empfohlene Impfung ein bleibender Impfschaden entsteht, besteht ein Anspruch auf Entschädigung durch das Versorgungsamt.
Der Impfkalender der ständigen Impfkommission (STIKO) gibt einen Überblick über die in Deutschland empfohlenen Impfungen. Er sieht wiederholte Impfungen ab dem Säuglingsalter vor: beginnend mit dem 3. Lebensmonat (9. Lebenswoche) bis zum 18. Lebensjahr sollen Kinder gegen verschiedene Krankheitserreger geimpft werden.
Die betreuenden Ärzte müssen über mögliche Vor- und Nachteile der Impfung aufklären.
Da eine Impfung juristisch gesehen eine Körperverletzung darstellt, ist die Einwilligung der Eltern erfordelich. Die Aufklärung des Behandelten oder der Eltern ist die Grundlage dieser Einwilligung. Die Verantwortung der Eltern bezieht sich dabei in erster Linie darauf, ihr Kind vor schweren Krankheiten zu schützen, in zweiter jedoch auch auf die Gesellschaft. Seuchenartige Ausbrüche von Infektionskrankheiten können nur dann wirkungsvoll verhindert werden, wenn ein möglichst hoher Prozentsatz der Bevölkerung geimpft ist. Um dieses Ziel zu erreichen, sind je nach Krankheit und Wirksamkeit des Impfstoffs Durchimpfungsraten von etwa 90% erforderlich.
Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission sind in Deutschland Grundlage für die Festlegung der „öffentlich empfohlenen Impfungen“. Diese werden durch die Gesundheitsbehörden der Bundesländer festgelegt. Falls durch eine öffentlich empfohlene Impfung ein bleibender Impfschaden entsteht, besteht ein Anspruch auf Entschädigung durch das Versorgungsamt.
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